Der Vertrag wird zwischen der Moto-Center Group AG und dem Kunden (nachfolgend Mieter genannt - dabei ist auch die weibliche Form gemeint) geschlossen.
Die Mietgebühr wird bei Anmietung fällig. Im Einzelfall kann eine Kaution von CHF 200.- fällig werden.
Das Mindestalter für Lenker eines E-Bikes mit einer Unterstützung bis max. 25 km/h ist von Gesetzes wegen 16 Jahre. (Art. 5 Abs. 2 Bst. d VZV und Art. 6 Abs. 1 Bst. f VZV). Zwischen 14 und 16 Jahren ist ein Führerausweis der Kategorie M erforderlich (Art. 3 Abs. 3 VZV).
Das Tragen eines Velohelmes wird sehr empfohlen.
Bis 48 Stunden vor Mietantritt ist eine bestätigte Reservation kostenlos annullier- oder anpassbar. Weniger als 48 Stunden vor Mietantritt annullierte Buchungen werden analog der gar nicht angetretenen Mieten zu 100 % gemäss den geltenden Tarifen in Rechnung gestellt. Bei Mietabbruch besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Restmietzeit.
Für Diebstahl haftet der Mieter. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages, über eine Haftpflichtversicherung und damit eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen, die eine Fahrt mit dem E-Bike mit sich bringen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.
Schäden am E-Bike, die nicht durch normale Abnutzung entstehen, zahlt der Mieter. Der Mieter verpflichtet sich, das Strassenverkehrsgesetz einzuhalten und das Velo sachgemäss und sorgfältig zu nutzen. Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts an demselben oder aber an Drittobjekten ergeben.
Der Mieter übernimmt das Velo in betriebssicherem und sauberem Zustand. Beanstandungen seitens des Mieters müssen der Moto-Center Group AG bei der Fahrzeugübergabe gemeldet werden. Der Mieter hat sich mit einem offiziellen Dokument auszuweisen (Personalausweis, Identitätskarte, GA, 1⁄2-Tax-Abo, Führerschein).
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad vor Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit der Vermieterin an der im Mietvertrag während deren Öffnungszeiten zurückzugeben. Der Mietpreis für zu spät zurückgegebene oder falsch abgestellte Mietobjekte sowie die daraus entstandenen Folgekosten werden vom Mieter eingefordert.
Beim Kauf eines gemieteten Produktes wird der bezahlte Mietpreis angerechnet.
Änderungen und Irrtümer jederzeit vorbehalten.
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